Der gewöhnliche spanische Reisepass ist ein öffentliches, persönliches, individuelles und nicht übertragbares Dokument, das bis zum Beweis des Gegenteils die Identität und Staatsangehörigkeit spanischer Staatsbürger außerhalb Spaniens und innerhalb des nationalen Hoheitsgebiets die gleichen Umstände für nicht ansässige Spanier nachweist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes richtet sich nach dem Alter des Inhabers bei der Beantragung des Passes.
- Für Kinder unter 5 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
- Für Minderjährige unter 14 Jahren, die keinen Personalausweis besitzen, wird die Gültigkeitsdauer bis zum Erreichen dieses Alters verlängert, darf aber in keinem Fall fünf Jahre überschreiten.
- Für Minderjährige unter 30 Jahren ist der Reisepass 5 Jahre lang gültig.
- Für Personen über 30 Jahre läuft der Pass nach 10 Jahren ab.

Außerdem ist zu beachten, dass viele Länder je nach Zielland verlangen, dass Ihr Reisepass noch mindestens 6 Monate über das Datum Ihres Abfluges hinaus gültig ist.
